UNSEREN

ABRECHNUNGEN

KÖNNEN SIE VERTRAUEN!

Unser Schwerpunkt ist die Erstellung von Heiz-und Wasserkostenabrechnungen…

…gemäß den aktuellen gesetzlichen Anforderungen, wie der Heizkostenverordnung. Diese erstellen wir für Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und große Wohnanlagen sowie für gemischt genutzte Objekte mit all ihren Besonderheiten.

In nur drei Schritten erhalten Sie eine Abrechnung, der Sie vertrauen können:

  1. Unsere Ablesung
  2. Ihre Kostenmeldung
  3. Unsere Abrechnung

Da für uns ein ressourcenschonender Umgang selbstverständlich ist, erfolgt unsere Ablesung papierlos. Zur Kontrolle erhält aber jeder Nutzer eine Ablesequittung mit seinen Ablesewerten, womit er die Ablesung unkompliziert überprüfen kann. Alle diese Ablesewerte sind auf der Abrechnung dargestellt und mit der Ablesequittung einfach überprüfbar. Unsere Erfahrung hat uns gezeigt, dass damit ein besseres Verständnis der Abrechnung durch den Nutzer gewährleistet wird und eventuelle Konflikte so von vorneherein minimiert werden.

Selbstverständlich können wir für Sie oder Ihre Mieter den Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen gemäß §35a des Einkommensteuergesetzes berechnen und direkt auf der Abrechnung ausweisen.

Auf Wunsch fertigen wir für gewerbliche Mieter und Eigentümer zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges den gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuerausweis direkt auf der Abrechnung an. Benötigen Sie direkt eine Nettoabrechnung fertigen wir diese gerne auch für Sie an.

Falls Sie sich nicht mit der Komplexität der Betriebskostenabrechnung (Nebenkostenabrechnung) befassen möchten, nehmen wir Ihnen diese Arbeit gerne ab. Anstatt einer zusätzlichen Betriebskostenabrechnung erhalten Sie bei uns den Komplettservice aus einer Hand. Auf einer Abrechnung finden Sie neben der Heizkostenabrechnung auch die Betriebskostenabrechnung und auf Wunsch auch gleich den Abzug der Vorauszahlungen. Eine Beratung welche Kosten zu den Betriebskosten zählen ist für uns selbstverständlich.